Der EuGH hat nun geurteilt
Legal Highs fallen nicht unter das Arzneimittelgesetz und sind daher frei verkäuflich. Weitere Einzelheiten zum Urteil können hier nachgelesen werden: http://curia.europa.eu/jcms/upload/docs/application/pdf/2014-07/cp140099de.pdf
Die Strafverfolgung mit der sowohl Kunden als auch Händler von Legal Highs in der Vergangenheit immer wieder angegriffen wurden, war zu einem Großteil rechtswidrig. Mit Hilfe des Arzneimittelgesetzes wurden bereits Händler von Legal Highs zu Gefängnisstrafen verurteilt. Jetzt können Käufer und Verkäufer von Legal Highs Schadenersatzansprüche geltend machen sofern ihnen durch rechtswidrige Strafverfolgung ein Schaden entstanden ist. Das Urteil des EuGH wurde lange und sehnsüchtig von der Räucherszene erwartet, da es den rechtlichen Rahmen für Legal Highs eindeutig geklärt hat.
Da es die deutsche Regierung in den letzten Jahrzehnten versäumt hat regulierende Gesetze für psychoaktiv wirksame Substanzen zu schaffen, und man sich mit Gummiparagraphen begnügt hat, gibt es nun gleich die volle Dosis absolut legaler, freiverkäuflicher legaler Drogen. Vermutlich wird man dennoch versuchen an dem Verbotswahn festzuhalten anstatt den Markt zu kontrollieren oder Cannabis freizugeben. Bis dahin bleiben Legal Highs also vollkommen unreguliert, was im Prinzip noch weiter geht als bei Zigaretten und Alkohol. Da gibt es strenge Kontrollen und Jugendschutz. Es wäre doch wünschenswert man würde bei Legal Highs auch auf wirksame Kontrollen anstatt wirkungsloser Verbote!
Quelle: raeuchermischungen-online.de